Karriere

Für andere sind es nur Zahlen –

für Dich werden sie viel mehr sein.

 

Willst Du Einblick gewinnen in das, was anderen verschlossen bleibt?

Willst Du Zusammenhänge erkennen und bewerten? Hat es Dir nie gereicht, Dich auf das zu verlassen, was vordergründig als richtig erscheint? Deine Expertise wird Dich mit anderen Augen sehen und anderen Ohren hören lassen. Du wirst erst zufrieden sein, wenn Du fundierte Analysen lieferst, Chancen und Risiken aufzeigst und alles dafür tust, damit andere sich auf Dein Urteil verlassen können. Diese Fähigkeiten werden Dir ermöglichen, diesen Beruf auszuüben.

 

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Zentraler Aspekt in der Berufsausübung des Wirtschaftsprüfers ist die Durchführung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen gem. § 316 Abs. 1 HGB und von Konzernabschlussprüfungen gem. § 316 Abs. 2 HGB. Daneben ist er befugt, weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen durchzuführen, z.B. Due-Diligence-Prüfungen oder Unterschlagungsprüfungen.

 Über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen erteilt er einen Bestätigungsvermerk unter Verwendung seines Siegels.

Handelt es sich dabei um eine sog. Vorbehaltsaufgabe, besteht eine Pflicht zur Siegelverwendung.

 

Des Weiteren ist er aufgrund seiner Ausbildung berechtigt, beispielsweise folgende Tätigkeiten zu erbringen:

Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Gutachter- bzw. Sachverständigentätigkeit in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung, treuhänderische Verwaltung und insbesondere die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

 Aufgrund der besonderen Verantwortung, welche der Wirtschaftsprüfer hierbei übernimmt, sind bei der Ausübung seiner Tätigkeit umfangreiche  Berufspflichten zu erfüllen. Diese sind in den einschlägigen Paragraphen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) enthalten.

 

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer setzt den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Examens voraus. Danach erfolgt die Bestellung als Wirtschaftsprüfer durch Aushändigung einer von der Wirtschaftsprüferkammer ausgestellten Urkunde. Vor Aushändigung der Urkunde ist der Berufseid zu leisten. Die Eidesformel gemäß § 17 der Wirtschaftsprüferordnung, die auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann, lautet:

 

„Ich schwöre, dass ich die Pflichten eines Wirtschaftsprüfers verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllen, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten werde, so wahr mir Gott helfe."

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Über uns

Unsere etablierte Kanzlei in Menden (Sauerland) bietet Ihnen Wirtschaftsprüfung und -beratung aus einer Hand. Zu unseren Mandanten gehören sowohl mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen als auch kommunale Einrichtungen der öffentlichen Hand.

Kontakt

ziegler audit/tax 21 GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Franz-Kissing-Straße 25

58706 Menden (Sauerland)

+49 2373 9160110

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